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Schulschwimmen

Schwimmunterricht findet bei uns in der zweiten Klasse statt. In der vierten Klasse gibt es ein zusätzliches Angebot für die Kinder, die bis dahin noch nicht das Seepferdchen-Abzeichen erlangt haben.

Schulschwimmpass NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt die Vereinbarung der Sportkommission der Kultusministerkonferenz der Länder um und bietet seit diesem Schuljahr den Schulen einen anerkannten "Schulschwimmpass" zur Dokumentation der Schwimmkompetenz von Schüler*innen. Der Schulschwimmpass wird während der Grundschulzeit in der Akte des Kindes aufbewahrt.

Der Schwimmpass enthält die vier Niveaustufen Wassergewöhnung, Grundfertigkeiten, Basisstufe Schwimmen und Sicher Schwimmen.

Wassergewöhnung
• Umfasst die körperlichen Wahrnehmungen und Adaptionen an die physikalischen Eigenschaften und Wirkungen des Wassers.
• Bildet die Voraussetzung für die solide Aneignung der Grundfertigkeiten des Schwimmens und umfasst vielfältige Gelegenheiten, das Wasser freudvoll zu erleben, zu erfahren und
wahrzunehmen.

Grundfertigkeiten
• Ausbildung und Beherrschung der Grundfertigkeiten des Schwimmens: Atmen, Tauchen, Gleiten, Springen, Rollen, Drehen und Fortbewegen
• Optimiert fundamental und komplex, lernpsychologisch, motorisch und zeitlich die Entwicklung zielgerichteter und vortriebswirksamer Bewegungen im Wasser

Basisstufe
• Verbindung von Grundfertigkeiten und der Fähigkeit Schwimmen zu können
• Die Basisstufe ist definiert als Mindestanforderung: Beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 m schwimmen in einer beliebigen Schwimmart, keine Zeitbegrenzung, Wechsel der Schwimmart ist erlaubt, das Wasser muss ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen werden.

Sicher schwimmen können
Sicher schwimmen können ist als Mindestanforderung definiert: Sprung ins tiefe Wasser, anschließend 15 Minuten Schwimmen und mindestens 200 Meter in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen
oder
Kopfsprung ins tiefe Wasser, anschließend 100 Meter Schwimmen in einer Schwimmart, mit Zeitbegrenzung (mindestens 3:30 min, ab Klassenstufe 9 – 2:30 min (männlich)/2:45 min (weiblich); 100 Meter Schwimmen in einer zweiten Schwimmart, keine Zeitbegrenzung.